Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auktionen
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1. Der Versteigerer/Auktionator versteigert öffentlich und meistbietend in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennen Bieter und Käufer die ausliegenden Versteigerungsbedingungen verbindlich an.
1.2. Der Zutritt zur Versteigerung ist öffentlich und ohne Einschränkung gewährleistet. Der Zutritt erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Das Hausrecht liegt beim Versteigerer/Auktionator.
2. Teilnahme an der Versteigerung
2.1. Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur mit einer Bieternummer möglich, die gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Reisepasses und Meldebescheinigung ausgegeben wird. Andere Dokumente wie Aufenthaltstitel oder Führerscheine werden nicht akzeptiert.
2.2. Die Bieternummer ist auf den Namen des Bieters ausgestellt und bis zum Ende der Auktion sorgfältig aufzubewahren. Sie ist nicht übertragbar. Der Bieter haftet für jeden Missbrauch seiner Bieternummer sowie für alle damit erteilten Zuschläge. Ohne gültige Bieternummer ist keine Teilnahme an der Auktion möglich.
2.3. Aus Gründen des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1+2 GwG) und der ordnungsgemäßen Buchführung ist die Registrierung der Bieter mit vollständiger Adresse erforderlich.
Bei Firmen sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Eintragung im Transparenzregister
- Gesellschaftervertrag oder Gesellschafterliste zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen
2.4. Der Bieter erwirbt grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Wird im Namen eines Dritten geboten, müssen Name, Anschrift sowie eine schriftliche Erlaubnis und Legitimation des Auftraggebers vor Beginn der Versteigerung vorgelegt werden.
3. Versteigerungsgut und Gewährleistung
3.1. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, und wie sie besichtigt werden können. Für Beschaffenheit, Eigenschaften, Vollständigkeit, Fehler, Mängel oder Schäden wird keine Gewähr übernommen.
3.2. Umtausch, Rückgabe oder Wertminderung sind ausgeschlossen.
3.3. Der vollständige Text der Versteigerungsbedingungen liegt bei jeder Auktion aus und kann eingesehen werden.
4. Steigerungsschritte und Gebote
4.1. Die Steigerungsschritte betragen in der Regel:
- Bis EUR 50: EUR 2
- Bis EUR 100: EUR 5
- Bis EUR 200: EUR 10
- Bis EUR 1.000: EUR 25
- Bis EUR 2.500: EUR 50
- Bis EUR 5.000: EUR 100
- Über EUR 5.000: EUR 250
4.2. Der Auktionator beginnt bei Geboten ohne Limit mit dem höchsten schriftlichen Gebot, das vor der Versteigerung eingegangen ist. Ist ein Limit angesetzt, beginnt er bei diesem.
4.3. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots. Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los.
4.4. Schriftliche Gebote werden durch den Auktionator in Vertretung des Bieters abgegeben. Es wird maximal der Betrag geboten, der die nächsthöhere Steigerungsquote übertrifft.
5. Zuschlag und Zahlungsbedingungen
5.1. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Einlieferer zustande.
5.2. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung in bar gemäß den Vorgaben des BGB (§ 1238 Abs. 1). Der Käufer verliert sein Recht auf den ersteigerten Gegenstand, wenn der Kaufpreis nicht sofort entrichtet wird.
5.3. Aufgelder und Mehrwertsteuer:
- 12% Aufgeld: [Standorte mit 12%].
Im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
6. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
Besitz und Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung gehen mit dem Zuschlag auf den Erwerber über. Das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung auf den Erwerber über.
7. Abholung und Lagerung
7.1. Der Erwerber ist verpflichtet, die ersteigerte Ware sofort abzuholen oder innerhalb von 10 Tagen eine Anlieferung zu ermöglichen.
7.2. Nach Ablauf dieser Frist wird ein pauschalierter Schadenersatz von 1% des Kaufpreises je angefangenen Monat berechnet. Heller-Auktionen und der Erwerber behalten sich vor, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
8. Zahlungsverzug und Weiterversteigerung
8.1. Bei Nichtzahlung innerhalb von 10 Tagen gerät der Erwerber in Verzug. Die Forderung wird mit 1% je angefangenen Monat verzinst.
8.2. Nach einer Nachfrist von einer Woche können die Rechte des Erwerbers aus dem Zuschlag erlöschen. Heller-Auktionen ist berechtigt, die Ware erneut zu versteigern. Der Erwerber haftet für einen eventuellen Mindererlös und hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Heller-Auktionen. Es gilt deutsches Recht.
9.2. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
Stand 03.12.2024